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Dein Leitfaden zu Krypto-Steuern in Deutschland: Mit Vertrauen einreichen

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Dein Leitfaden zu Krypto-Steuern in Deutschland: Mit Vertrauen einreichen

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Dein Leitfaden zu Krypto-Steuern in Deutschland: Mit Vertrauen einreichen

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Inhaltsverzeichnis

Wenn du letztes Jahr Krypto gekauft oder verkauft hast und in Deutschland wohnst, ist es an der Zeit, an deine Steuern zu denken. Keine Sorge – du bist nicht allein, und du bist definitiv nicht der Einzige, der das anfangs verwirrend findet.

Mit den richtigen Infos ist die Krypto-Steuererklärung einfacher, als du denkst. Und mit bunq ist es noch bequemer, den Überblick zu behalten.

Lass es uns einfach aufschlüsseln, damit du deine Steuererklärung ganz entspannt einreichen kannst.

Wird Krypto in Deutschland versteuert?

Ja – je nachdem, was du mit deinen Kryptowährungen gemacht hast.

In Deutschland verlangt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass du Krypto-Gewinne und -Einnahmen angibst, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Du musst eventuell Steuern zahlen, wenn du:

  • Krypto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf für mehr verkaufst, als du bezahlt hast (kurzfristige Spekulationsgeschäfte)

  • Krypto gegen einen anderen Coin, Token oder sogar ein NFT eintauschst

  • Mit Krypto Waren oder Dienstleistungen bezahlst

  • Krypto durch Mining, Staking, Weiterempfehlungen oder Zahlungen erhältst

Aber hier ist die gute Nachricht: Einige Aktivitäten sind komplett steuerfrei.

Die aktuellen Einkommensteuersätze des BZSt findest du hier.

Was nicht versteuert wird

Du musst nichts angeben oder versteuern, wenn du:

  • Krypto mit Euro kaufst – der reine Kauf mit Fiat-Währung ist kein steuerbarer Vorgang.

  • Krypto zwischen deinen eigenen Wallets transferierst – das Verschieben von Assets zwischen Wallets, die du kontrollierst, gilt nicht als Veräußerung und löst keine Steuer aus.

  • Krypto über ein Jahr hältst (langfristige Gewinne sind steuerfrei!) – alle Gewinne aus Veräußerungen (Verkäufe, Swaps, Bezahlen) nach einer Haltefrist von mehr als 12 Monaten sind nach deutschem Recht (§ 23 EStG) komplett steuerfrei.

  • Weniger als 1.000 € Gewinn aus kurzfristigen Spekulationsgeschäften machst – Gewinne aus Krypto-Verkäufen innerhalb eines Jahres sind nur steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr erreicht oder überschritten wird. Bleibst du darunter, ist der Gewinn steuerfrei und muss nicht angegeben werden.

  • Weniger als 256 € mit anderen Krypto-Einnahmen verdienst – sonstige Krypto-Einnahmen (z. B. Staking, Mining-Rewards, Empfehlungsboni) sind gemäß § 22 EStG erst ab einer Freigrenze von 256 € pro Jahr steuerpflichtig. Einnahmen unter dieser Grenze sind steuerfrei.

  • Krypto verschenkst (im Rahmen der Freibeträge) – das Verschenken von Krypto ist für die Empfänger in der Regel steuerfrei, solange die Schenkungsteuer-Freibeträge nicht überschritten werden (z. B. bis zu 20.000 € für Freunde und bis zu 500.000 € für die engste Familie innerhalb von 10 Jahren).

  • Krypto an eine registrierte gemeinnützige Organisation spendest – Krypto-Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig und können, ähnlich wie Geldspenden, steuerlich abgesetzt werden (entsprechende Nachweise vorausgesetzt).

  •  Airdrops erhältst – wenn du dafür keine Gegenleistung erbracht hast – rein kostenlose Airdrops gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, es sei denn, sie waren an Bedingungen geknüpft (z. B. Registrierung, Postings oder Weiterempfehlungen).







So machst du deine Krypto-Steuererklärung in Deutschland

Dein Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Du musst deine Krypto-Steuern bis zum 31. Juli des folgenden Jahres einreichen (oder später, falls die Frist verlängert wird).

Das musst du angeben:

  • Kurzfristige Gewinne (Krypto innerhalb von 12 Monaten verkauft)

  • Zusätzliche Einnahmen (aus Mining, Staking, Boni etc.)

  • Verluste aus Krypto-Geschäften (wenn du Gewinne ausgleichen oder Verluste vortragen möchtest)

Du kannst deine Erklärung online über Elster einreichen oder die Formulare nutzen:

  • Hauptvordruck ESt 1 A (Allgemeine Einkommensteuererklärung)

  • Anlage SO (für sonstige Einkünfte)







Tipps für deine Krypto-Steuererklärung

1. Behalte deine Aktivitäten im Blick

Dokumentiere alle deine Trades und Transfers das ganze Jahr über. Warte nicht bis zur Steuererklärung.

2. Exportiere deine bunq-Kontoauszüge

Wenn du bunq für Krypto-Aktivitäten genutzt hast, ist dein Transaktionsverlauf jederzeit für dich bereit:

  1. Öffne die bunq App und tippe oben links auf dein Profil

  2. Wähle „Buchhaltung“

  3. Tippe auf „Kontoauszug exportieren“

  4. Wähle den Zeitraum und das Dateiformat (PDF, CSV oder MT940)

  5. Tippe auf „Kontoauszug exportieren“

Hier findest du alle relevanten Transaktionen auf deinen Bankkonten, was dir bei der Berechnung deiner Krypto-Steuererklärung hilft.

Besuche mit help.bunq.com für weitere Infos zu diesem Thema.  

3. Nutze ein lokales Steuertool

Die Steuerregeln sind von Land zu Land unterschiedlich. Nutze eine lokale Steuerplattform oder sprich mit zertifizierten Experten für Krypto-Investments in der EU. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Überraschungen.

Entdecke Krypto mit bunq

Mit bunq Crypto kannst du Kryptowährungen direkt in deiner Banking-App kaufen und verwalten – ganz ohne zusätzliche Konten oder Drittanbieter-Plattformen.

Starte deine Investments schon ab 1 €

Nutze Preisalarme, um keine Gelegenheit mehr zu verpassen!

Behalte die Kontrolle mit dem Safety Shield und Echtzeit-Preisalarmen

Erfahre mehr über bunq Crypto →

Deine Krypto-Steuererklärung muss nicht stressig sein

Egal, ob du langfristig hältst oder aktiv tradest – bunq hilft dir dabei, alle Regeln einzuhalten, die Kontrolle zu behalten und deine Krypto-Steuern entspannt zu erledigen.

Haftungsausschluss: Verbindliche und aktuelle Steuersätze und -regeln findest du im BMF-Schreiben von März 2025 sowie direkt beim BZSt

Quellen:
Kraken: Germany Crypto Tax Guide

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Wenn du letztes Jahr Krypto gekauft oder verkauft hast und in Deutschland wohnst, ist es an der Zeit, an deine Steuern zu denken. Keine Sorge – du bist nicht allein, und du bist definitiv nicht der Einzige, der das anfangs verwirrend findet.

Mit den richtigen Infos ist die Krypto-Steuererklärung einfacher, als du denkst. Und mit bunq ist es noch bequemer, den Überblick zu behalten.

Lass es uns einfach aufschlüsseln, damit du deine Steuererklärung ganz entspannt einreichen kannst.

Wird Krypto in Deutschland versteuert?

Ja – je nachdem, was du mit deinen Kryptowährungen gemacht hast.

In Deutschland verlangt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass du Krypto-Gewinne und -Einnahmen angibst, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Du musst eventuell Steuern zahlen, wenn du:

  • Krypto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf für mehr verkaufst, als du bezahlt hast (kurzfristige Spekulationsgeschäfte)

  • Krypto gegen einen anderen Coin, Token oder sogar ein NFT eintauschst

  • Mit Krypto Waren oder Dienstleistungen bezahlst

  • Krypto durch Mining, Staking, Weiterempfehlungen oder Zahlungen erhältst

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Was nicht versteuert wird

Du musst nichts angeben oder versteuern, wenn du:

  • Krypto mit Euro kaufst – der reine Kauf mit Fiat-Währung ist kein steuerbarer Vorgang.

  • Krypto zwischen deinen eigenen Wallets transferierst – das Verschieben von Assets zwischen Wallets, die du kontrollierst, gilt nicht als Veräußerung und löst keine Steuer aus.

  • Krypto über ein Jahr hältst (langfristige Gewinne sind steuerfrei!) – alle Gewinne aus Veräußerungen (Verkäufe, Swaps, Bezahlen) nach einer Haltefrist von mehr als 12 Monaten sind nach deutschem Recht (§ 23 EStG) komplett steuerfrei.

  • Weniger als 1.000 € Gewinn aus kurzfristigen Spekulationsgeschäften machst – Gewinne aus Krypto-Verkäufen innerhalb eines Jahres sind nur steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr erreicht oder überschritten wird. Bleibst du darunter, ist der Gewinn steuerfrei und muss nicht angegeben werden.

  • Weniger als 256 € mit anderen Krypto-Einnahmen verdienst – sonstige Krypto-Einnahmen (z. B. Staking, Mining-Rewards, Empfehlungsboni) sind gemäß § 22 EStG erst ab einer Freigrenze von 256 € pro Jahr steuerpflichtig. Einnahmen unter dieser Grenze sind steuerfrei.

  • Krypto verschenkst (im Rahmen der Freibeträge) – das Verschenken von Krypto ist für die Empfänger in der Regel steuerfrei, solange die Schenkungsteuer-Freibeträge nicht überschritten werden (z. B. bis zu 20.000 € für Freunde und bis zu 500.000 € für die engste Familie innerhalb von 10 Jahren).

  • Krypto an eine registrierte gemeinnützige Organisation spendest – Krypto-Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig und können, ähnlich wie Geldspenden, steuerlich abgesetzt werden (entsprechende Nachweise vorausgesetzt).

  •  Airdrops erhältst – wenn du dafür keine Gegenleistung erbracht hast – rein kostenlose Airdrops gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, es sei denn, sie waren an Bedingungen geknüpft (z. B. Registrierung, Postings oder Weiterempfehlungen).







So machst du deine Krypto-Steuererklärung in Deutschland

Dein Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Du musst deine Krypto-Steuern bis zum 31. Juli des folgenden Jahres einreichen (oder später, falls die Frist verlängert wird).

Das musst du angeben:

  • Kurzfristige Gewinne (Krypto innerhalb von 12 Monaten verkauft)

  • Zusätzliche Einnahmen (aus Mining, Staking, Boni etc.)

  • Verluste aus Krypto-Geschäften (wenn du Gewinne ausgleichen oder Verluste vortragen möchtest)

Du kannst deine Erklärung online über Elster einreichen oder die Formulare nutzen:

  • Hauptvordruck ESt 1 A (Allgemeine Einkommensteuererklärung)

  • Anlage SO (für sonstige Einkünfte)







Tipps für deine Krypto-Steuererklärung

1. Behalte deine Aktivitäten im Blick

Dokumentiere alle deine Trades und Transfers das ganze Jahr über. Warte nicht bis zur Steuererklärung.

2. Exportiere deine bunq-Kontoauszüge

Wenn du bunq für Krypto-Aktivitäten genutzt hast, ist dein Transaktionsverlauf jederzeit für dich bereit:

  1. Öffne die bunq App und tippe oben links auf dein Profil

  2. Wähle „Buchhaltung“

  3. Tippe auf „Kontoauszug exportieren“

  4. Wähle den Zeitraum und das Dateiformat (PDF, CSV oder MT940)

  5. Tippe auf „Kontoauszug exportieren“

Hier findest du alle relevanten Transaktionen auf deinen Bankkonten, was dir bei der Berechnung deiner Krypto-Steuererklärung hilft.

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3. Nutze ein lokales Steuertool

Die Steuerregeln sind von Land zu Land unterschiedlich. Nutze eine lokale Steuerplattform oder sprich mit zertifizierten Experten für Krypto-Investments in der EU. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Überraschungen.

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Egal, ob du langfristig hältst oder aktiv tradest – bunq hilft dir dabei, alle Regeln einzuhalten, die Kontrolle zu behalten und deine Krypto-Steuern entspannt zu erledigen.

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Wenn du letztes Jahr Krypto gekauft oder verkauft hast und in Deutschland wohnst, ist es an der Zeit, an deine Steuern zu denken. Keine Sorge – du bist nicht allein, und du bist definitiv nicht der Einzige, der das anfangs verwirrend findet.

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Wird Krypto in Deutschland versteuert?

Ja – je nachdem, was du mit deinen Kryptowährungen gemacht hast.

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  • Krypto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf für mehr verkaufst, als du bezahlt hast (kurzfristige Spekulationsgeschäfte)

  • Krypto gegen einen anderen Coin, Token oder sogar ein NFT eintauschst

  • Mit Krypto Waren oder Dienstleistungen bezahlst

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Du musst nichts angeben oder versteuern, wenn du:

  • Krypto mit Euro kaufst – der reine Kauf mit Fiat-Währung ist kein steuerbarer Vorgang.

  • Krypto zwischen deinen eigenen Wallets transferierst – das Verschieben von Assets zwischen Wallets, die du kontrollierst, gilt nicht als Veräußerung und löst keine Steuer aus.

  • Krypto über ein Jahr hältst (langfristige Gewinne sind steuerfrei!) – alle Gewinne aus Veräußerungen (Verkäufe, Swaps, Bezahlen) nach einer Haltefrist von mehr als 12 Monaten sind nach deutschem Recht (§ 23 EStG) komplett steuerfrei.

  • Weniger als 1.000 € Gewinn aus kurzfristigen Spekulationsgeschäften machst – Gewinne aus Krypto-Verkäufen innerhalb eines Jahres sind nur steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr erreicht oder überschritten wird. Bleibst du darunter, ist der Gewinn steuerfrei und muss nicht angegeben werden.

  • Weniger als 256 € mit anderen Krypto-Einnahmen verdienst – sonstige Krypto-Einnahmen (z. B. Staking, Mining-Rewards, Empfehlungsboni) sind gemäß § 22 EStG erst ab einer Freigrenze von 256 € pro Jahr steuerpflichtig. Einnahmen unter dieser Grenze sind steuerfrei.

  • Krypto verschenkst (im Rahmen der Freibeträge) – das Verschenken von Krypto ist für die Empfänger in der Regel steuerfrei, solange die Schenkungsteuer-Freibeträge nicht überschritten werden (z. B. bis zu 20.000 € für Freunde und bis zu 500.000 € für die engste Familie innerhalb von 10 Jahren).

  • Krypto an eine registrierte gemeinnützige Organisation spendest – Krypto-Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig und können, ähnlich wie Geldspenden, steuerlich abgesetzt werden (entsprechende Nachweise vorausgesetzt).

  •  Airdrops erhältst – wenn du dafür keine Gegenleistung erbracht hast – rein kostenlose Airdrops gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, es sei denn, sie waren an Bedingungen geknüpft (z. B. Registrierung, Postings oder Weiterempfehlungen).







So machst du deine Krypto-Steuererklärung in Deutschland

Dein Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Du musst deine Krypto-Steuern bis zum 31. Juli des folgenden Jahres einreichen (oder später, falls die Frist verlängert wird).

Das musst du angeben:

  • Kurzfristige Gewinne (Krypto innerhalb von 12 Monaten verkauft)

  • Zusätzliche Einnahmen (aus Mining, Staking, Boni etc.)

  • Verluste aus Krypto-Geschäften (wenn du Gewinne ausgleichen oder Verluste vortragen möchtest)

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  • Hauptvordruck ESt 1 A (Allgemeine Einkommensteuererklärung)

  • Anlage SO (für sonstige Einkünfte)







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3. Nutze ein lokales Steuertool

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