Dein Leitfaden zu Krypto-Steuern in Deutschland: Mit Vertrauen einreichen

Machst du deine Krypto-Steuern in Deutschland? Erfahre, was steuerpflichtig ist, was nicht, und wie du dein Krypto-Einkommen und -Gewinne beim BZSt angibst—plus Tipps, wie du mit bunq compliant bleibst.

5. August 2025

Wenn du letztes Jahr Krypto gekauft oder verkauft hast und in DE wohnst, ist es Zeit, über deine Steuern nachzudenken. Keine Sorge – du bist nicht allein, und du bist definitiv nicht der Einzige, der es anfangs verwirrend findet.

Mit den richtigen Infos ist das Melden deiner Krypto-Steuern einfacher, als du denkst. Und mit bunq ist es sogar noch leichter, den Überblick zu behalten.

Wir erklären dir alles Schritt für Schritt, sodass du sicher deine Steuererklärung einreichen kannst.

Wird Krypto in Deutschland besteuert?

Ja – abhängig davon, was du mit deinem Krypto gemacht hast.

In Deutschland verlangt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass du Krypto-Gewinne und -Einnahmen meldest, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Du könntest Steuern zahlen müssen, wenn du:

  • Krypto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst (kurzfristige Kapitalgewinne)

  • Krypto gegen eine andere Coin, einen Token oder sogar ein NFT tauschst

  • Krypto für Produkte oder Dienste ausgibst

  • Krypto durch Mining, Staking, Empfehlungen oder als Bezahlung verdienst

Aber hier ist die gute Nachricht: Einige Aktivitäten sind komplett steuerfrei.

Die aktuellen Einkommensteuersätze des BZSt findest du hier.

Was ist steuerfrei?

Du musst nichts melden oder Steuern zahlen, wenn du:

  • Krypto mit Euro kaufst – der bloße Kauf mit Fiat ist kein steuerpflichtiges Ereignis.

  • Krypto zwischen deinen eigenen Wallets transferierst – das Verschieben innerhalb deiner eigenen Wallets gilt nicht als Veräußerung und löst keine Steuer aus.

  • Krypto länger als ein Jahr hältst (langfristige Gewinne sind steuerfrei!) – Gewinne aus Veräußerungen (Verkäufe, Tausch, Ausgaben) nach mehr als 12 Monaten Haltedauer sind nach deutschem Recht (§ 23 EStG) vollständig steuerfrei.

  • Weniger als 1.000 € kurzfristige Kapitalgewinne erzielst – Gewinne aus dem Verkauf von Krypto innerhalb eines Jahres sind nur steuerpflichtig, wenn die gesamten Nettogewinne in einem Kalenderjahr 1.000 € überschreiten. Liegt man unter dieser Grenze, ist der Gewinn steuerfrei und muss nicht gemeldet werden.

  • Weniger als 256 € an sonstigen Krypto-Einnahmen erzielst – sonstige Krypto-Einnahmen (z. B. Staking, Mining-Belohnungen, Empfehlungsboni) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256 € pro Jahr übersteigen (§ 22 EStG). Einnahmen unterhalb dieser Grenze sind steuerfrei.

  • Krypto verschenkst (innerhalb der Freibetragsgrenzen) – das Verschenken von Krypto ist für den Empfänger in der Regel steuerfrei, solange die Schenkungssteuer-Freibeträge nicht überschritten werden (z. B. bis zu 20.000 € für Freunde und bis zu 500.000 € für enge Familienangehörige innerhalb von 10 Jahren).

  • Krypto an eine registrierte Wohltätigkeitsorganisation spendest – das Spenden von Krypto an anerkannt gemeinnützige Organisationen ist in der Regel steuerfrei und kann sogar, ähnlich wie Geldspenden, absetzbar sein (vorbehaltlich der Dokumentationsregeln).

  • Airdrops erhältst – solange du nichts dafür tun musstest – rein kostenlose Airdrops gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, es sei denn, sie waren an Bedingungen geknüpft (z. B. Registrierung, Posten oder Empfehlungen erforderlich).


Wie meldest du Krypto-Steuern in Deutschland?

Dein Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Du musst deine Krypto-Steuern bis zum 31. Juli des folgenden Jahres einreichen (oder später, falls die Frist erneut verlängert wird).

Das musst du melden:

  • Kurfristige Kapitalgewinne (Krypto innerhalb von 12 Monaten verkauft)

  • Zusatzeinnahmen (aus Mining, Staking, Boni etc.)

  • Kapitalverluste (falls du Gewinne ausgleichen oder Verluste vortragen willst)

Du kannst online über Elster oder mit Papierformularen einreichen:

  • Hauptvordruck ESt 1 A (Allgemeine Steuererklärung)

  • Anlage SO (für sonstige Einnahmen)


Tipps zum Einreichen deiner Krypto-Steuern

1. Verfolge deine Aktivitäten

Halte das ganze Jahr über Aufzeichnungen zu all deinen Trades und Transfers. Warte nicht bis zur Steuerzeit.

2. Exportiere deine bunq-Kontoauszüge

Wenn du bunq für krypto-bezogene Aktivitäten genutzt hast, ist deine Transaktionshistorie jederzeit verfügbar:

  1. Öffne die bunq App und tippe oben links auf dein Profil

  2. Wähle „Buchhaltung“

  3. Tippe auf „Kontoauszug exportieren“

  4. Wähle deinen Zeitraum und das Dateiformat (PDF, CSV oder MT940)

  5. Tippe auf „Auszug exportieren“

Dies enthält alle relevanten Transaktionen deiner bunq-Konten, was hilfreich ist, wenn du deine Krypto-Steuererklärung erstellst.

Besuche Together für weitere Infos zu diesem Thema. 

3. Nutze ein lokales Steuer-Tool

Steuervorschriften unterscheiden sich je nach Land. Nutze eine lokale Steuerplattform oder sprich mit einem zertifizierten Berater, der sich mit Krypto-Investitionen in der EU auskennt. So stellst du sicher, dass du korrekt einreichst und Überraschungen vermeidest.

Entdecke Krypto mit bunq

Mit bunq Crypto kannst du Krypto direkt in deiner Banking-App kaufen und verwalten – ganz ohne zusätzliche Accounts oder Drittanbieter-Plattformen.

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Deine Krypto-Steuern zu melden muss nicht stressig sein

Egal, ob du langfristig hältst oder aktiv handelst: bunq hilft dir dabei, Compliance einzuhalten, die Kontrolle zu behalten und deine Krypto-Steuern sicher einzureichen.

Haftungsausschluss: Für verbindliche, aktuelle Steuersätze und Regeln konsultiere das Schreiben des BMF vom März 2025 hier sowie das BZSt für Updates

Quellen:
Kraken: Germany Crypto Tax Guide

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